Endlich sind auch bei uns wieder touristische Übernachtungen möglich! Um diese wahrnehmen zu können, muss jedoch eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt
sein:
- Vorlage eines Impfausweises (Zweitimpfung, sofern nötig, muss vor mind. 14 Tagen erfolgt sein)
oder
- Nachweis das Sie genesen sind (Erkrankung muss mind. 28 Tage zurück liegen,darf jedoch maximal 6 Monate her sein.)
oder
- Vorlage eines PCR-,PoC-Tests oder Schnelltest vor Ort.
Des Weiteren muss ein Ausweis zur Identitätskontrolle vorgelegt werden.
Außerdem gilt für alle Gäste beim Betreten des Hotels FFP2-Maskenpflicht.
Auch unser Gasthaus Reinwand in der Altstadt hat wieder für Sie genöffnet. Alle wichtigen Informationen für einen Besuch finden Sie hier: